Eine Kundin engagiert einen Handwerker schwarz. Weil ihr die durchgeführte Arbeit nicht gefällt, verlangt sie Nachbesserungen und klagt. Doch der Bundesgerichtshof entschied jetzt anders: "Wer Handwerker schwarz beschäftigt handelt nicht nur rechtswidrig sondern hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn gepfuscht wird."
Im Sommer feiern wir zwanzig jähriges Firmenjubiläum und das in der üblichen Arbeitskleidung – nein, das geht gar nicht! Deshalb haben wir uns etwas einfallen lassen. Gerade wurden sie geliefert, die neuen Shirts und sie sehen für uns noch etwas ungewohnt aus…